Psychologische Psychotherapie

Dr. phil. Silke Schwarz

Psychotherapie

Ich verfüge über eine Kassenzulassung für die Richtlinie Verhaltenstherapie für Erwachsene.
Die Psychotherapie wird über die Krankenkasse (GKV oder GOP/Beihilfe) beantragt oder kann privat auf Selbstzahler*inbasis analog zum geltenden GKV-Stundenhonorarsatz durchgeführt werden.
Zunächst wird telefonisch ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart, dies kann alternativ auch über die Terminservicestelle (TSS) erfolgen. Die Sprechstunde dient dazu, eine erste Einschätzung bzgl. des Anliegens des/-r Klient*in vorzunehmen und eine erste Einschätzung zu treffen, ob und wenn ja welche Unterstützungsform geeignet sein könne. Zudem können Formalitäten über das weitere Prozedere geklärt werden.
Es erfolgt anschließend eine Probatorik (Therapievorbereitungsphase), die eine Diagnostik mit Befunderhebung/Anamnese und eine  Therapiezielplanung enthält. Am Ende wird gemeinsam entschieden, ob eine Therapie beantragt werden soll.
Sollen die Kosten der Therapie von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss vorher ein(e) Ärzt*in konsultiert werden, um auszuschließen, dass eine körperliche Ursache der Symptomatik vorliegt (Konsiliarbericht). Wenn die Krankenkasse entschieden hat, die Kosten zu übernehmen, kann die Psychotherapie beginnen.
Bei einer Psychotherapie finden wöchentlich ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) mit dem/ der Klient*in statt.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist eine Absage spätestens 24 Stunden vorher notwendig.