Ablauf & Kosten
Das Angebot richtet sich an Versicherte gesetzlicher und privater Krankenkassen sowie an Selbstzahler*innen.
Die Sitzungen können in der Praxis oder online per Video-Call stattfinden.
Wer übernimmt die Kosten?
- Gesetzliche Krankenkassen (GKV):
Die Kosten werden nach Antragstellung übernommen.
- Private Krankenversicherung / Beihilfe (GOP):
Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Vertrag ab.
- Selbstzahler*innen:
Die Abrechnung erfolgt privat, orientiert am aktuellen Honorarsatz der gesetzlichen Krankenkassen (Analogabrechnung, Stand: Juli 2024).
Leistungen und Kosten im Überblick
Psychotherapeutische Sprechstunde: | 134,06 € |
Probatorische Sitzung: weitere Diagnostik und Antragsstellung (max. 5 x 50 Min., 870 GOP + 801 analog) | 134,07 € |
Psychotherapeutische Behandlung (je 50 Min., bis zur 25. Sitzung: 812 analog + 801 analog; ab 25. Sitzung: 870 GOP + 801 analog) | 167,58 € bzw. 134,07 € |
Biographische Anamnese (einmalig zu Beginn) (860 analog) | 123,34 € |
Coaching & Beratung (50 Min.) | 168,00 € |
Ausfallhonorar: Bei Absage < 48 Std. vorher | 134,06 € |
Zusatzleistungen: Konsiliarische Erörterung, Bericht an den Gutachter, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr etc. | nach Bedarf |
Ablauf
1. Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde (Kontakt). Alternativ ist auch eine Vermittlung über die Terminservicestelle (TSS) möglich.
2. Psychotherapeutische Sprechstunde
In dieser ersten Sitzung klären wir gemeinsam, worum es geht und ob eine Therapie sinnvoll ist.
Hinweis: Die Sprechstunde garantiert noch keinen Therapieplatz.
3. Probatorik (Vorbereitung der Therapie)
Wenn ein Platz verfügbar ist, folgt die sogenannte Probatorik. Sie beinhaltet:
- eine ausführliche Diagnostik
- das Erfassen Ihrer Vorgeschichte (Anamnese)
- eine gemeinsame Zielplanung
Am Ende entscheiden wir gemeinsam, ob eine Therapie beantragt wird.
4. Konsiliarbericht
Vor Therapiebeginn muss ein*e Ärzt*in ausschließen, dass körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stehen.
5. Therapie
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnt die Therapie. In der Regel finden ein bis zwei Sitzungen pro Woche à 50 Minuten statt.
Wichtig bei Terminabsagen
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.
Bei späteren Absagen muss ein Ausfallhonorar privat gezahlt werden – die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.